Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 1. Jänner 2023

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. DiLAB42 GmbH (im Folgenden „DiLAB42“) erbringt für Kunden Dienstleistungen im Bereich des Digitalmarketings, u.a. die Konzeption und Umsetzung von digitalen Werbekampagnen, Projektmanagement für digitale Marketingprojekte oder Trainings und Weiterbildung im Bereich des digitalen Marketings. Alle Leistungen erbringt DiLAB42 ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen DiLAB42 und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von DiLAB42 schriftlich bestätigt werden.

1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht DiLAB42 ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch DiLAB42 bedarf es nicht.

1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widersprich. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6. Alle Angebote von DiLAB42 sind freibleibend und unverbindlich und für vier Wochen ab Angebotslegung gültig.

2. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die einer von DiLAB42 ausgestellten Auftragsbestätigung festgehalten ist.

2.2. Mit Rücksendung der unterzeichneten Auftragsbestätigung an DiLAB42 gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Zur Wirksamkeit ist eine Bestätigung durch DiLAB42 nötig, wobei eine von DiLAB42 an den Kunden ausgestellte Rechnung als Bestätigung seitens DiLAB42 gilt.

2.3. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch DiLAB42. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von DiLAB42.Die Erbringung der Leistung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, an einem von DiLAB42 frei wählbaren Ort.

2.4. Der Kunde wird DiLAB42 zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird DiLAB42 von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

2.5. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages (beispielsweise digitale Marketing Kampagnen) zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Videos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. DiLAB42 haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird DiLAB42 oder ein von DiLAB42 beauftragter Subdienstleister wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde DiLAB42 oder den Subdienstleister schad- und klaglos; er hat DiLAB42 sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, DiLAB42 sowie dem Subdienstleister bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt DiLAB42 sowie dem Subdienstleister hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

2.6. DiLAB42 ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

2.7. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. DiLAB42 wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

2.8. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Rahmenvertrags aus wichtigem Grund.

3. KÜNDIGUNG, VORZEITIGE VERTRAGSAUFLÖSUNG

3.1. DiLAB42 ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
3.1.1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
3.1.2. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
3.1.3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von DiLAB42 weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von DiLAB42 eine taugliche Sicherheit leistet;

3.2. Der Kunde ist berechtigt, den Rahmenvertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn DiLAB42 fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

3.3 Es gilt die im Angebot angegebene Mindestvertragslaufzeit für laufende Betreuung. Wurde keine Mindestvertragslaufzeit angeführt oder ausgewählt, so beträgt diese bei laufender Betreuung 6 Monate. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Vertragslaufzeit ab dem Stichtag der Angebotszusage. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um jeweils 6 Monate. Eine Vertragsauflösung ist vor oder nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Monatsletzten möglich. 



4. LEISTUNGSVERGÜTUNG, ZAHLUNGEN UND FÄLLIGKEITEN

4.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Anspruch auf Vergütung von DiLAB42 für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. DiLAB42 ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

4.2. Das Vergütungen und Preise sind netto zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

4.3. Kostenvoranschläge von DiLAB42 sind unverbindlich.

4.4. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Aufwendungen (beispielsweise Media- und Technikkosten).

4.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, DiLAB42 die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

4.6. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann DiLAB42 sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

4.7. Weiters ist DiLAB42 nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

4.8. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich DiLAB42 für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.

4.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von DiLAB42 aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von DiLAB42 schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

5. EIGENTUMSRECHT, URHEBERRECHT

5.1. Alle Leistungen von DiLAB42 einschließlich Präsentationen, Konzepte, Ideen, Vorentwürfe, Schulungsunterlagen, etc., auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von DiLAB42 und können von DiLAB42 jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck.

5.2. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

6. GEWÄHRLEISTUNG

6.1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Leistung durch DiLAB42 schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

7. HAFTUNG

7.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von DiLAB42 und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von DiLAB42 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

7.2. Jegliche Haftung von DiLAB42 für Ansprüche, die auf Grund der von DiLAB42 erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn DiLAB42 ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet DiLAB42 nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat DiLAB42 diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

7.3. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von DiLAB42. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

8. DATENSCHUTZ

8.1. Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

8.2. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

8.3. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die in der Fußzeile der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

9. ANZUWENDENDES RECHT

9.1. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen DiLAB42 und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

10.1. Erfüllungsort ist der Sitz von DiLAB42.

10.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen DiLAB42 und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von DiLAB42 sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist DiLAB42 berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

10.3. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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